Bundestag beschließt „Recht auf Lademöglichkeit“
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Änderung durch den Bundestag beschlossen - Recht auf Wallbox
Es hat zwar etwas länger gedauert aber nun ist der Rechtsanspruch auf eine private Ladestation in Mehrfamilienhäusern (egal ob Mieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft) endlich beschlossen und soll noch 2020 in Kraft treten.
Bisher war es für Mieter oder Wohnungseigentümer sehr schwerer, ja fast unmöglich, eine Ladestation an seinen Auto Stellplatz (ob Garage, Tiefgarage oder sonstigen festem Stellplatz auf der Wohnanlage) zu bekommen. Denn bisher war eine Zustimmung aller Eigentümer bzw. des Vermieters notwendig um sich eine Lademöglichkeit für ein Elektroauto bzw. Hybrid E-Autos installieren zu lassen.
Das ändert sich jetzt für Wohnungseigentümer
In der im September vom Bundestag beschlossenen Fassung ist vorgesehen, dass eine Eigentümerversammlung den Einbau einer privaten Wallbox weiterhin beschließen muss. „Die Eigentümerversammlung darf die Baumaßnahmen in der Regel nicht verwehren“, heißt es nun in der Gesetzesbegründung der Regierung. „Sie darf aber auf die Art der Durchführung der Maßnahme Einfluss nehmen und zum Beispiel beschließen, dass die Gemeinschaft die Baumaßnahme organisiert, damit diese den Überblick über den baulichen Zustand der Wohnanlage behält.“
Bedeutet also die anderen Miteigentümer dürfen z.B. noch über die zu verwendeten Materialien oder den Kabelweg bzw. die Verlegung des Zuleitungskabels mitbestimmen und mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss dazu abstimmen. Am Ende muss jedoch ein positives Ergebnis für den Antragsteller dabei heraus kommen.
Die Kosten für die Installation und die Wartung der Elektroauto Ladestation trägt der jeweilige Antragsteller. Selbstverständlich können sich auch mehrere Eigentümer zusammen tun und sich so die Installationskosten teilen. Einem Wohnungseigentümer, der die Ladestation bzw. die Infrastruktur nicht nutzen möchte, dürfen dadurch aber keine Kosten entstehen.
Das ändert sich jetzt für Mieter
Durch die Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können künftig auch Mieter von Eigentumswohnungen die Installation einer Wallbox bzw. Elektroauto Ladesäule durchsetzen. Die Kosten dafür müssen allerdings vom Mieter selbst getragen werden.
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