KFW Wallbox Förderung 439 + 441 für Gewerbe & Kommunen
Mit den KfW Förderprogramme 439+441 wird der Kauf und die Installation von Wallboxen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen von Firmen & Kommunen gefördert. Damit soll der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Firmenfahrzeuge / Dienstwagen und Mitarbeiterfahrzeuge vorangetrieben werden. Dadurch soll Firmen der Umstieg zur E-Mobilität erleichtert werden und gleichzeitig für Mitarbeiter / Arbeitnehmer Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz schaffen.
➪ Wer kann die KfW Wallbox Förderung 441 in Anspruch nehmen?
Ziel der KFW Förderung 441 ist es, Unternehmen / Firmen / Selbstständige zu motivieren auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur für Firmenfahrzeuge des Unternehmens sowie für die Mitarbeiter zu schaffen.
Die Antragstellung der Fördermaßnahme ist ab dem 23.11.2021 möglich, der Kauf der Ladestation /Wallbox darf erst nach Antragstellung erfolgen.
Die KFW Förderung richtet sich an:
- Unternehmen
- Selbstständige
- Freiberufler
- Gemeinnützige Organisationen
- Kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
➪ Wer kann die KfW Wallbox Förderung 439 in Anspruch nehmen?
Mit dem Förderprogramm 439 der KfW wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen kommunal genutzter Elektrofahrzeuge sowie zum Aufladen der Elektrofahrzeuge von Beschäftigten einer Kommune gefördert.
Die KFW Förderung richtet sich an:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Kommunale Zweckverbände
➪ Welche Kosten werden von der KfW gefördert?
Die Fördersumme der KFW Förderprogramme 439+441 von bis zu 900€ bzw. maximal 70% der Kosten gilt pro Ladepunkt. Es können bis zu 50 Ladepunkte durch die KfW an einem Standort gefördert werden, wobei die Mindestinvestitionssumme inkl. elektrischer + mechanischer Installation mindestens 1.285,71 Euro (70% von 1285,71 = 900€) betragen muss.
Neben den Kosten der Wallboxen kann die komplette mechanische Installation inkl. Erdarbeiten, der elektrische Anschluss durch eine Elektrofachfirma sowie die Kosten für ein Energiemanagementsystem / Lademanagementsystem zum eventuell benötigten Lastausgleich der Wallboxen geltend gemacht werden.
Diese Kosten werden gefördert:
- Ladestation / Wallbox bis jeweils 22kW Ladeleistung
- Installation der Ladestation / Wallbox inkl. Erdarbeiten
- Elektrische Anschluss & Netzanschluss
- Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestationen
Anzahl Ladestellen | Max Fördermittel | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss KFW |
---|---|---|---|
1 | 900 EUR | z.B. 1.100 EUR | 0 EUR |
1 | 900 EUR | > 1.285,71 EUR | 900 EUR (70% von 1.285,71 EUR) |
2 | 1.800 EUR | z.B. 2.000 EUR | 1.400 EUR (70% von 2.000 EUR) |
2 | 1.800 EUR | > 2.571,43 EUR | 1.800 EUR (70% von 2.571,43 EUR) |
3 | 2.700 EUR | z.B. 3.000 EUR | 2.100 EUR (70% von 3.000 EUR) |
3 | 2.700 EUR | > 3.857,14 EUR | 2.700 EUR (70% von 3.857,14 EUR) |
... | ... | ... | ... |
50 | 45.000 EUR | z.B. 50.000 EUR | 35.000 EUR (70% von 50.000 EUR) |
50 | 45.000 EUR | > 64.285.72 EUR | 45.000 EUR (70% von 64.285,72 EUR) |
➪ Wie beantrage ich die KFW Förderung für E-Auto Ladestationen?
Schritt 1: Zuschuss bei der KFW beantragen
Als Erstes muss der Zuschuss 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ bzw. 439 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ bei der KFW beantragt werden. Dadurch wird die beantragte Fördersumme von bis zu 900€ pro Ladepunkt für den Antragsteller aus dem Fördertopf reserviert. Die KfW Wallbox Förderanträge können ab dem 23.11.2021 über folgenden Link gestellt werden:
WICHTIG!! Erst nach Erhalt der KFW Antragsbestätigung dürfen die Wallboxen / Ladestationen gekauft werden.
Schritt 2: KFW Förderfähige Wallbox aussuchen und bestellen
Alle hier aufgeführten Ladestationen sind laut KFW-Förderprogramm 439+441 für Wallboxen (Stand: 11/2021) förderfähig. Zu beachten ist unbedingt, das der Kauf der Ladestation bzw. Wallbox erst nach dem offiziellen Antrag bei der KFW (siehe Schritt 1) stattfinden darf.
Eine vollständige Liste aller Hersteller findet man auf der Seite der KfW: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen bzw. Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen. Sollte zeitnah eine Wallbox zum Laden benötigt werden, empfehlen wir, mit der Bestellung nicht zu warten. Durch die KFW- Förderung steigt das allgemeine Bestellvolumen massiv an, sodass bei vielen Wallboxen mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist.
Schritt 3: Angebote zur Wallbox / Ladestation Installation einholen
Nachdem die KFW förderfähige Wallbox bestellt ist, benötigt man ein Angebot über die nötigen Installationsarbeiten.
Um die KFW-Förderung für Wallboxen in Anspruch nehmen zu können, ist die fachgerechte elektrische Installation durch einen Elektrofachbetrieb zwingend vorgeschrieben. Vorarbeiten wie z. B. Anschlusskabel verlegen oder die mechanische Installation der E-Auto-Ladestation dürfen, um Kosten zu sparen, in Eigenleistung erfolgen. Siehe dazu auch unseren Wallbox Installation Guide.
Schritt 4: Ökostromtarif auswählen oder Stromanbieter wechseln
Nachfolgende Stromanbieter liefern zertifizierten Ökostrom aus erneuerbaren Energien (Voraussetzung zur Bewilligung der Wallbox Förderung 439+441 durch die KfW). Sollten Sie noch länger an ihren aktuellen Stromanbieter gebunden sein, sollten sie mit diesem Kontakt aufnehmen. Ein Tarifwechsel in einen Ökostromtarif Ihres aktuellen Anbieters lässt sich meistens sofort bzw. zum nächsten Monat realisieren.
Schritt 5: Rechnungen einreichen und Zuschuss erhalten
Sind alle vorherigen Schritte erledigt und die neuen Ladepunkte betriebsbereit, müssen alle Rechnungen für den Kauf und der Installation der Wallboxen im Zuschussportal der KfW online hochgeladen werden
Anforderung an die Rechnung:
- Ordentliche Rechnung nach § 14 Umsatzsteuergesetz
- Angaben zum Hersteller & Modell der Ladestationen enthalten
- Die Adresse des Investitionsobjektes muss aufgeführt werden
- Ausfertigung der Rechnung in deutscher Sprache
- Rechnungen der erbrachten Leistungen sind unbar zu begleichen